Das 9-Euro-Ticket bekommt einen Nachfolger – das 49-Euro-Ticket. Es gilt dann bundesweit im Nahverkehr und ist immer für einen Monat gültig. Bund und Länder finanzieren es mit jeweils 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Starten soll es wahrscheinlich am 1. Januar.
Doch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) meldet hier Bedenken an. Oliver Wolff, VDV-Hauptgeschäftsführer (Bild): „Der 1. Januar ist nicht zu halten, da das Ticket finanziell nicht gedeckt ist“.
Und weiter: „Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel für mehr klimafreundliche Mobilität in unserem Land und wir begrüßen, dass sowohl Bund und Länder ihre finanzielle Verantwortung in einem höheren Maße wahrnehmen wollen. Verkehrsunternehmen und -verbünde werden alles daransetzen, diesen Beschluss so schnell wie möglich umzusetzen, allerdings ist klar, dass der 1. Januar nicht zu halten sein wird, da entscheidende Fragen unbeantwortet geblieben sind.
Diese offenen Punkte führen auch dazu, dass das Ticket zunächst nicht überall in digitaler Form kommen kann.
Der Bund stellt für das Deutschlandticket ab 2023 jährlich 1,5 Mrd. Euro für den Verlustausgleich zur Verfügung und die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Das Risiko eines höheren Verlustes sowie die erforderlichen Anlaufinvestitionen sind ins unternehmerische Risiko der Unternehmen verschoben, das geht nicht. Völlig unberücksichtigt geblieben sind auch die pandemiebedingten Verluste und die hohen Anlaufverluste. Auch die monatliche Kündbarkeit führt zu erheblichen Einnahmenrisiken, die den Kompensationsbedarf erhöhen.
Damit fehlen dem Beschluss zwei wesentliche Parameter! Einerseits die Übernahme der Nachschusspflicht und andererseits die Dynamisierung nach zwei Jahren, wie sie die Verkehrsministerkonferenz noch vor Kurzem einstimmig beschlossen hatte.
Den Unternehmen kann nicht aufgebürdet werden, das von Bund und Ländern beschlossene Ticket umzusetzen und dabei das eigene Unternehmen in eine massive Schieflage zu bringen. Auch aus kommunaler Sicht ist der Beschluss nicht ausreichend, da auch die städtischen Haushalte keinen Risikoausgleich finanzieren können. Insofern muss umgehend verhandelt werden – im Sinne der hälftigen Finanzierung der tatsächlichen Kosten durch Bund und Länder.“
Bildquelle: VDV
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