Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) des Europäischen Parlaments hat sich in seiner aktuellen Abstimmung über die Vorlagen zu einer neuen europäischen Führerscheinrichtlinie für grundlegende Reformen und den Abbau bürokratischer Hürden beim Führerscheinerwerb ausgesprochen.
Die Beschlüsse enthalten wesentliche Verbesserungen für das Omnibusgewerbe. So soll künftig das Mindestalter von Busfahrerinnen und Busfahrern von bisher 24 Jahren auf 21 Jahre und für die Führerscheinklassen D1 und D1E auf 18 Jahre gesenkt werden. Zudem soll die praxisferne 50-km-Beschränkung für unter 21-Jährige Busfahrer im Linienverkehr fallen. Angesichts des EU-weit gravierenden Fahrpersonalmangels soll es künftig außerdem eine EU-einheitliche Praxis für die Anerkennung von Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten geben.
bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich über den Ausgang der Abstimmung hoch erfreut und betonte: „Die heute getroffenen Beschlüsse zeigen deutlich, dass die Fahrpersonalkrise in Brüssel erkannt wurde. Nach intensiven Bemühungen des bdo und der IRU ist es gelungen, unsere konkreten Lösungsvorschläge einzubringen. Damit ist ein erster Meilenstein erreicht, pragmatische europäische Rahmenbedingungen für den Erwerb des Busführerscheins einzuführen.“
Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird nun an das EU-Parlament und den EU-Rat übergeben und voraussichtlich bis im Januar 2024 andauern. Dazu sagte Leonard: „Nun liegt es an beiden EU-Organen, die fortschrittlichen TRAN-Beschlüsse mitzutragen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern weitere Änderungsanträge in das Verfahren eingebracht werden. Für die Busbranche ist klar, dass es keine weiteren Hürden für den Führerscheinerwerb geben darf. Nur mit grundlegenden Reformen kann dem Busfahrpersonalmangel in Deutschland und Europa entgegengewirkt werden. Brüssel macht seine Hausaufgaben zurzeit sehr gut.
Weitere wichtige bdo-Vorschläge, wie die notwendige Verzahnung von Führerscheinerwerb und Berufskraftfahrerqualifikation (2 in 1), sowie Erleichterungen bei Drittstaatenangehörigen müssen aber hier in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Da ist für die amtierende Bundesregierung noch viel zu tun.“
Grafik: bdo
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