Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, wesentliche Bedingungen des Arbeitsvertrages sowie deren Änderung zu einem späteren Zeitpunkt zu dokumentieren, diese Mitschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Bislang gilt diese Nachweispflicht nur für wenige Vertragsinhalte wie die Anschrift der Vertragsparteien oder die Dauer der Beschäftigung.
Dies, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA — Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte mit Sitz in Stuttgart, soll sich nun ändern. Die Bundesregierung hat bereits im April einen Entwurf hierzu vorgelegt.
Was ist das Nachweisgesetz?
Das Nachweisgesetz (NachwG) bestimmt, dass Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag auszuhändigen. Dieser Nachweis muss in unterschriebener Form zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe gilt bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt. Ziel des Nachweisgesetzes ist es, Arbeitnehmern mehr Rechtssicherheit zu geben. Die zu dokumentierenden Punkte der Vertragsbedingungen sind recht umfassend und versprechen jetzt noch umfassender zu werden.
Handlungszwang des deutschen Gesetzgebers aufgrund der Arbeitsbedingungen-Richtlinie der EU
Eine Novellierung des Nachweisgesetzes muss aufgrund der Arbeitsbedingungen-Richtlinie der EU erfolgen. Diese muss alsbald ins deutsche Recht übersetzt werden.
Die Richtlinie der EU verfolgt primär drei Ziele:
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