Die EU-Kommission am 24.5.2023 ihren Vorschlag zur Änderung der EG-Sozialvorschriften vorgelegt. EU-Parlament und Rat haben sich zwischenzeitlich auf einen Kompromiss geeinigt, der als Änderung der EG-Sozialvorschriften zum 22. Mai 2024 in Kraft tritt (EU 2024/1258).
Dazu positioniert sich der RDA wie folgt: „Zwar entsprechen die Änderungen nicht ganz unseren langjährigen Forderungen nach ausreichender Flexibilität der Lenk- und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr, führen jedoch zu erheblichen Verbesserungen, die wir begrüßen“. Das gelte sowohl für die jetzt ermöglichte Anwendung der 12-Tage-Regelung auch für innerstaatliche Verkehre als auch für die Flexibilisierung der Pausen- und Ruhezeiten-Regelungen.
Kritisch sieht der Verband die grundsätzlichen Verbesserungen auch deswegen, weil sie mit mehr Bürokratie für die Unternehmen einhergehen. Denn zurzeit können die neuen Regelungen noch nicht auf dem Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden können. Das EU-Fahrtenblatt, das jetzt auch bei Inanspruchnahme der geänderten Regelungen im inländischen Verkehr mitgeführt werden muss, soll seitens der EU zu einem späteren Zeitraum durch ein elektronisches ersetzt werden.
Hier finden Sie den Text der Änderungsverordnung (EU) 2024/1258.
Bildquelle: Dirk Sanne
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