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RDA begrüßt Änderung der 12-Tage-Regelung

Der EU-Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) hat in einer aktuellen Sitzung dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – COM (2023) 256 im Hinblick auf die Anwendung der 12-Tage-Ausnahmeregelung auch im innerstaatlichen Verkehr zugestimmt.

Darüber hinaus hat der Ausschuss in Abänderung des EU-Kommissionsentwurfs bezüglich der Flexibilisierung der Pausenregelung eine generelle Aufteilung in zwei Abschnitte von mindestens 15 Minuten beschlossen, wobei die vorgeschriebene Gesamtpausenzeit von mindestens 45 Minuten während oder am Ende der Fahrtzeit von 4,5 Stunden eingehalten werden muss.

Schließlich hat er als Kompromisslösung bezüglich der Möglichkeit der Verschiebung des Beginns der täglichen Ruhezeit entschieden, dass dies nur bei einer Reise mit einer Mindestdauer von sechs Tagen erfolgen kann.

RDA-Präsident Benedikt Esser dazu: „Wir begrüßen insbesondere die beschlossene und von der Branche lange geforderte Möglichkeit zur Anwendung der 12-Tage-Ausnahmeregelung auch auf den innerstaatlichen Verkehr. Dies ist eine überfällige Korrektur der bisherigen Regelung, nach der die 12-Tage-Ausnahmeregelung nur bei grenzüberschreitenden Verkehren in Anspruch genommen werden darf.

Auch mit der von uns geforderten und jetzt vom TRAN-Ausschuss beschlossenen flexibleren Pausenregelung können Unternehmer und Fahrer besser leben als mit der bisherigen starren Lösung, nach der die 45-minütige Gesamtpause nur in der Reihenfolge von zunächst 15 Minuten gefolgt von späteren 30 Minuten aufgeteilt werden darf. Allerdings bleiben wir weiterhin bei unserer Forderung, dass es dem Fahrer selbst überlassen bleiben sollte, die Gesamtpausenzeit von 45 Minuten in Einzelpausen von mindestens 15 Minuten nach bzw. während einer Lenkzeit von 4,5 Stunden aufzuteilen. Dies würde dem Charakter und dem Verlauf einer Busreise besser gerecht werden.

In Bezug auf die Möglichkeit der einmaligen Verschiebung des Beginns der täglichen Ruhezeit können wir nicht nachvollziehen, warum dies an eine Mindestreisedauer gekoppelt wird. Diese Ausnahme sollte nach dem Kommissionsentwurf ursprünglich nur während einer Reise von mindestens acht Tagen erlaubt sein. Nach dem im TRAN heute erzielten Kompromiss sollen es nunmehr sechs Tage sein. Der RDA wird weiterhin bei den EU-Gesetzgebungsorganen geltend machen, dass die Gründe für die von der Busreisebranche benötigte Verschiebungsmöglichkeit nicht von der jeweiligen Reisedauer abhängen, sondern von Umständen, die für die Mehrheit aller Reisen unabhängig von deren zeitlichen Dauer identisch sind.“

Die Änderungen müssen zunächst noch im EU-Parlament beschlossen werden, die nächste Sitzung dazu wird voraussichtlich im Dezember stattfinden.

Bildquelle: gbk – Gütegemeinschaft Buskomfort e.V.