Eine aktuelle Studie der Landesgruppe Ost des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV-Ost) mit Unterstützung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zeigt den Umsetzungsstand und die anstehenden Herausforderungen für die Umstellung der Busflotten in Brandenburg auf alternative Antriebssysteme. Im Ergebnis der Studie ist die Umstellung der Busse auf klimafreundlichen Antriebe ambitioniert, aber machbar. Grundlage sind die Ziele der Clean Vehicles Directive (CVD) der EU und des darauf aufbauenden Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes des Bundes. Demnach müssen von 2021 bis Ende des Jahres 2025 mindestens 45 % und von 2026 bis Ende des Jahres 2030 mindestens 65 % der neu beschafften Busse emissionsfrei bzw. emissionsarm sein
Mit Blick auf die Klimaschutzziele und das Ziel einer Klimaneutralität bis 2045 ist neben der Mobilitätswende auch eine Antriebswende erforderlich. Für den ÖPNV bedeutet das eine Umstellung von derzeit vornehmlich Dieselbus-geprägten Busflotten auf saubere emissionsfreie Antriebsarten, wie Elektrobusse oder Wasserstoffbusse. Die Umsetzung der CVD-Richtlinie stellt die Landkreise und kreisfreien Städte als kommunale Aufgabenträger für den ÖPNV in Brandenburg sowie deren Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen. Neben den Fahrzeugbeschaffungen bedarf es auch der Anpassung und der Errichtung einer entsprechenden Infrastruktur – etwa in Bezug auf Betriebshöfe oder einer Tank- bzw. Ladeinfrastruktur. Nach den Ergebnissen des Gutachtens könnte mit den derzeit umgesetzten und geplanten Beschaffungen die CVD-Quotenvorgabe grundsätzlich erfüllt werden. Der Finanzierungsbedarf sei allerdings erheblich.
Für den aktuellen Zeitraum bis 2025 wird im Ergebnis einer Befragung der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen auf Grundlage derzeitiger Planungen ein Anteil sauberer Fahrzeuge von 50 % und ein Anteil emissionsfreier Fahrzeuge (Elektro-/Oberleitungs- oder Wasserstoffbusse) von 35 % an den Gesamt-Beschaffungen prognostiziert. Für den zweiten Referenzzeitraum von 2026 bis 2030 liegt der erwartete Anteil emissionsfreier Fahrzeuge bei 86 %.
Auf Basis der bisher eingesetzten alternativ angetriebenen Fahrzeuge lässt sich anhand des Gutachtens noch keine klare Tendenz hinsichtlich der Wahl der Antriebstechnologie ableiten. Das Land Brandenburg verfolgt im Rahmen der Antriebswende grundsätzlich das Prinzip der Technologieoffenheit. Der finanzielle Aufwand für die verantwortlichen kommunalen Aufgabenträger ist, wie in der Studie deutlich wird, abhängig von den jeweils gewählten technischen Lösungen vor Ort.
Der Förderbedarf in Bezug auf die Fahrzeugumstellung bis Ende des zweiten Referenzzeitraums bis 2030 wird laut Gutachten auf 110 bis 115 Mio. Euro geschätzt. Hierfür können weitestgehend die Fördermöglichkeiten des Bundes genutzt werden.
Der geschätzte Förderbedarf für den Auf- und Ausbau der Lade- bzw. Tankinfrastruktur liegt je nach Wahl der Antriebstechnologie zwischen 32,2 und 68,6 Mio. Euro. Um die Kommunen bei dieser Herausforderung zu unterstützen, erstellt das Land Brandenburg derzeit eine neue Förderrichtlinie, die die Angebote des Bundes ergänzen soll. Schwerpunkt dieser Förderung werden neben der Tank- und Ladeinfrastruktur auch die notwendigen Neben- und Funktionsgebäude einschließlich Betriebshoferweiterungen sein. Dafür sind Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorgesehen.
Zusammen mit einer Kofinanzierung aus Landesmitteln sollen so Investitionen in Höhe von ca. 68 Mio. Euro finanziert werden. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Zudem unterstützt das Land die kommunalen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung über das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) durch pauschalierte finanzielle Zuweisungen für den Klimaschutz und die Barrierefreiheit in Höhe von 8 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2023/2024. Für 2024 sollen zusätzlich 10 Mio. Euro als Investitionspauschale für die Antriebswende über das ÖPNVG bereitgestellt werden. Diese Mittel können auch zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen verwendet werden.
Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen anhand einer Abfrage bei den Verkehrsunternehmen, dass neben dem Investitionsbedarf in Fahrzeuge und Infrastruktur aufgrund der Antriebswende auch erhebliche Investitionen in die Sanierung und Neubau von Betriebshöfen und Werkstätten notwendig sind. Ursache dafür sind die geplanten Angebotsausweitungen im Rahmen der Verkehrswende und das Alter der Anlagen. Innerhalb der Jahre 2023 bis 2026 planen die Verkehrsunternehmen 11 Projekte mit direktem Betriebshofbezug. Der finanzielle Umfang wird auf etwa 120 Mio. Euro geschätzt.
Auf Basis der Abfragen gibt es außerdem landesweit insgesamt 32 Objekte, die aufgrund ihres Alters turnusgemäß überarbeitet oder ertüchtigt werden müssen. Die neue Landesförderrichtlinie wird hier auch Einführungskonzepte fördern, um den finanziellen Bedarf zu konkretisieren. Dabei ist klar, dass der Ausbau und die Sanierung von Betriebshöfen und Werkstätten eine bedeutende technische und finanzielle Herausforderung für die Aufgabenträger und Unternehmen des kommunalen ÖPNV darstellt. Die Unterstützung des MIL wird fortgesetzt. Dazu sollen vorhandene Gesprächsformate mit dem VBB und dem VDV genutzt werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
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