Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein Corona-Sonderprogramm für die Veranstaltungswirtschaft vorzulegen. Die weitere Entwicklung der pandemischen Lage und deren wirtschaftliche Auswirkungen würden jedoch sehr aufmerksam beobachtet, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2908) auf eine Kleine Anfrage (20/2776) der Fraktion Die Linke.
Die Abgeordneten hatten sich u. a. erkundigt, welche weiteren wirtschaftlichen Maßnahmen die Bundesregierung für die Unternehmen aus der Veranstaltungswirtschaft in den Bereichen Messen, Kongresse und Businessevents, aber auch Konzerte, Festivals, Volksfeste, Clubevents und ähnliche plane. Die vergangenen beiden Jahre hätten außerordentliche Einschnitte für etwa 240.000 Unternehmen im Veranstaltungsbereich gebracht.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Laufzeit des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen verlängert worden sei, dass beide Hilfskomponenten (Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung) bis Jahresende in Anspruch genommen werden könnten und auch der Sonderfonds für Messen, Ausstellungen und andere registrierte Veranstaltungen bis ins dritte Quartal 2022 erfasst werde. Darüber hinaus sei auf Beschluss des Deutschen Bundestages das Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ verlängert worden, was zur Folge habe, dass diese Programme grundsätzlich bis zum 30. Juni 2023 verfügbar gemacht worden seien. „Die genannten Maßnahmen tragen maßgeblich dazu bei, die Veranstaltungswirtschaft in Deutschland zu unterstützen“, schreibt die Bundesregierung,
Quelle: hib/NKI
Bildquelle: pixabay/Tumisu
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