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Finanzbedarf für den Erhalt der Bundesfernstraßen wird neu berechnet

Basierend auf der Erhaltungsbedarfsprognose bis 2030 stehen der Autobahn GmbH des Bundes nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2024 für die Erhaltung der Bundesfernstraßen 3,44 Mird. Euro zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/12163) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11704) hervor.

In der Antwort macht die Bundesregierung zugleich deutlich, dass die bestehende Erhaltungsbedarfsprognose für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) für den Zeitraum von 2016 bis 2030 erstellt worden sei. Der prognostizierte Finanzbedarf beinhalte alle relevanten Anlagenteile der Straßeninfrastruktur an Bundesfernstraßen – also Fahrbahnen, Ingenieurbauwerke, sonstige Anlagenteile, Nebenanlagen und Radwege.

Insbesondere wegen der hohen Baupreissteigerungen der letzten Jahre sei der prognostizierte Finanzbedarf der Erhaltungsbedarfsprognose 2016 bis 2030 jedoch nicht mehr aktuell. „Auf Grundlage aktualisierter Bestandsdaten und Daten aus der Zustandserfassung und -bewertung sowie unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen wird die Erhaltungsbedarfsprognose derzeit für die Bundesfernstraßen neu erstellt“, schreibt die Bundesregierung. Die Fertigstellung sei im Laufe des Jahres 2024 geplant.

Quelle: hib/HAU

Bildquelle: pixabay/Monika P.