Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) macht auf einen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums aufmerksam, der erleichterte Bedingungen für das Kurzarbeitergeld vorsieht.
Wie aus dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, sollen noch bis zum 30. Juni 2022 erleichterte Bedingungen für das Kurzarbeitergeld gelten.
Durch den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Verlängerung der Sonderregelungen soll § 421c SGB III wie folgt geändert werden:
Geplant ist, dass die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer am 1. März 2022, die übrigen Änderungen am 1. April 2022 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf soll voraussichtlich in der Sitzungswoche vom 14. bis 18. Februar 2022 verabschiedet werden.
Bikdquelle: pixabay/martaposemuckel
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