Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) sieht rot: „Durch die Hintertür“ beabsichtigen die Länder Baden-Württemberg und Berlin im Gesetzgebungsprozess zum Mautgesetz für den Güterverkehr eine Strafmaut für Fern(!)busse einzuführen“.
Im Antrag der Länder zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes heißt es u. a.: „Der Bundesrat plädiert dafür, dass für den erheblichen Finanzbedarf für Erhalt und Sanierung der vorhandenen Infrastruktur auch Fernbusse in die Mautpflicht einbezogen werden sollten. Für die Verlagerung von Verkehr müssen die intermodalen Wettbewerbsbedingungen für Straßen- und Schienenverkehre schrittweise harmonisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Ausnahmeregelung für Kraftomnibusse bei der Maut in § 1 Absatz 2 BFStrMG nicht gerechtfertigt und lediglich auf Linienverkehre im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beschränken“.
Besonders brisant so der bdo: Die Formulierungen lasse offen, ob die Maut für Fernlinienverkehre oder sogar die Bustouristik, sowie Klassenfahrten und Schülerverkehre gelten soll. „Nach Corona und den aktuellen Energiepreisen setzt dieser bizarre Antrag in diesen extremen Zeiten das falsche verkehrs-, wirtschafts-, umwelt- und sozialpolitische Signal“, zürnt der bdo. „Nach dem 9-Euro-Strohfeuer und dem effektlosen Tankrabatt soll nun so der Erhalt und Ausbau kostspieliger Schieneninfrastruktur finanziert werden“.
Bildquelle: flixbus
Antrag
der Länder Baden-Württemberg, Berlin:
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