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bdo: Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge faktisch ausgeschlossen.

Nachdem die Länder sich bereits überwiegend dafür ausgesprochen hatten, auch die bisherige anteilige Erstattung der von Arbeitgebern bei Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 % zu verlängern, veröffentlichte das  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Mittwoch eine Pressemitteilung mit folgender Formulierung: „Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.“

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) sieht darin eine Schlechterstellung der Branche. Denn laut bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard gäbe es für Busbetriebe kaum sinnvolle Qualifizierungsmaßnahmen. De facto bedeute diese Regelung eine 100-prozentige Übernahme durch die Unternehmen, so die bdo-Kritik. „Das ist mit Omikron für Busunternehmen nicht zu stemmen“, betont Leonard. Am Mittwoch, 16.2.2022, entscheidet Bundestag über den Kabinettsbeschluss zur Verlängerung der Kurzarbeit und damit verbunden der Qualifizierungsregel. Der bdo appelliere daher an diesen, hier unbedingt nochmal nachzujustieren.

 

Pressemitteilung BMAS

 

 

Bild: Christiane Leonard

Bildquelle: bdo